Für die zielgerichtete Steuerung von Organisationen werden Informationen benötigt, die auch aus dem Haushalts- und Rechnungswesen generiert werden. Dies macht es erforderlich, dass eine Umstellung auf die erweiterte Kameralistik oder Doppik nicht als bloßes technisches Werk betrachtet wird, sondern bereits in der Konzeption berücksichtigt wird, welches Informationsbedürfnis mit den Zahlen gedeckt werden soll. Diesem Anliegen verpflichtet sich BSL und bringt dafür die umfassende Erfahrung ihrer Berater ein. So bieten die an Informationsbedürfnissen der Verantwortlichen ausgerichteten Steuerungs-instrumente, wie die Kosten- und Leistungsrechnung und ein Controlling, eine verbesserte Ausgangsbasis für Entscheidungen.
Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben hat sich auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und auch bei den großen Volkskirchen in den letzten Jahren immer weiter erhöht. Zusätzlich macht die Umstellung auf die Doppik es erforderlich, dass Aufwendungen für Abschreibungen erwirtschaftet und Rückstellungen z.B. für z.B. Pensionen gebildet werden müssen. Daher sehen sich kirchliche und öffentliche Verwaltung häufig dazu gezwungen, alle Ausgaben bzw. Aufwendungen auf den Prüfstand zu stellen und harte Einschnitte bei Leistungen vorzunehmen. Doch neben kurzfristigen Maßnahmen muss insbesondere auch eine langfristige strukturelle Veränderung des Haushalts erreicht werden. Besondere Bedeutung kommt hierbei auch der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Organisationseinheiten zu.
BSL unterstützt Sie bei der Erarbeitung eines innovativen Konzeptes zur Haushaltskonsolidierung. Die Ergebnisse in Form eines Maßnahmenkataloges münden zusammengefasst in eine überarbeitete mittelfristige Finanzplanung. Durch die Übernahme von Realisierungsverantwortung lassen wir uns hinsichtlich der Umsetzbarkeit unserer Vorschläge „in die Pflicht nehmen“ und bereiten alle erforderlichen Maßnahmen entscheidungsreif vor.